Gesetzliche Bestimmungen
WER, WIE, WO, WAS…
Rechtliche Grundlagen
Die Vorschriften über den Schutz und die Nutzung der Fisch- und Krebsbestände sind im Bundesgesetz über die Fischerei und in dessen Ausführungsverordnung festgehalten.
Die natürliche Artenvielfalt und die Bestände einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume sind zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen.
Schutz und Nutzung der Fischbestände müssen sowohl fischbiologische als auch fischereiwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.
Weitere wichtige gesetzliche Erlasse für die Schweizer Fischerei sind das Gewässerschutzgesetz und die dazugehörige Gewässerschutzverordnung sowie das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung.
Schutz und Nutzung der Fischbestände in den Binnengewässern
Der Bund legt die Grundsätze für die fischereiliche Bewirtschaftung fest (Fangmindestmasse, minimale Dauer der Schonzeit,Prinzipien der nachhaltigen Bewirtschaftung).
Der Kanton fixiert Beginn und Ende der Schonzeit, legt das Schonmass fest und fördert eine nachhaltige Bewirtschaftung im Rahmen der Vorgaben des Bundes.
Schutz und Nutzung der Fischbestände in den Grenzgewässern
Zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der fischereilichen Bewirtschaftung und der Schutzmassnahmen in den Grenzgewässern bestehen internationale Fischereiabkommen. Der Bundesrat regelt in der Fischereiverordnung, wie die verschiedenen Entscheidgremien der Fischereikommissionen besetzt werden.
Subventionen
Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen (Art. 12 des Fischereigesetzes) Projekte, die national oder für eine ganze Sprachregion von Bedeutung sind und folgende Bereiche betreffen:
Punktuelle Massnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von aquatischen Lebensräumen von Fischen und Krebsen
Angewandte Forschungsarbeiten über die Artenvielfalt, den Bestand und die Lebensräume der Fische, Krebse und Fischnährtiere
Information der Bevölkerung über die Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern